Die Stadt Köln erhebt ab 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie im Downloadbereich und unter den folgenden Links.
Als Hilfestellung bieten wir auch Texte in englischer Sprache an. Verbindlich ist aber die deutsche Version.
As a help we also offer the texts in English. However, the German version is (legally) binding.
Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe (KFA-Satzung) im Gebiet der Stadt Köln [Statute on Charging a Tax for the Promotion and Advancement of Culture ]
Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2015Vordruck für Beherbergungsbetriebe (form for accommodation facilities)
AbgabenerklärungVordrucke für Gäste (forms for guests)
Amtlicher Vordruck zur Erklärung der beruflich zwingenden Erforderlichkeit der Beherbergung (§ 7 Absatz 2 KFA-Satzung) Official form to § 7 Section 2 KFA-Satzung Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe Notice of Assignment (Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe)Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise zur KulturförderabgabeHäufig gestellte Fragen / frequently asked questions
Fragen zur Kulturförderabgabe Frequently asked questionsService-Hotline und E-Mail
Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr beantworten wir Ihre Fragen zu der neuen Abgabe fachkundig unter der
Rufnummer 0221 / 221-96913.
Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an uns richten: