Beschreibung
Eintrag im Handelsregister: HRA
Bei der Gründung einer Personengesellschaft und/oder einer Filiale oder einer Verlegung nach Köln, muss das Gewerbe neu angemeldet werden. Eine Personengesellschaft ist zum Beispiel eine OHG oder ein e.K.
Bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Köln, oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes, muss die Firma umgemeldet werden.
Wenn Ihre Firma von einer anderen Stadt nach Köln zieht, muss die Adressänderung bereits im vorherigen Handelsregister vermerkt sein, oder schon im Kölner Handelsregister eingetragen sein.
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Antragstellende Person
Die Gewerbemeldung kann grundsätzlich nur von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern gemeinsam durchgeführt werden.
Benötigt werden
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Ausweisdokumente aller antragstellenden Personen
Personalausweis oder Pass
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Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen.
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Persönliche Angaben aller Gesellschafterinnen/Gesellschafter
Privatanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
erhältlich beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0
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Vollmacht
Wenn nicht alle antragstellenden Personen oder lediglich eine Bevollmächtigte/ein Bevollmächtigter die Möglichkeit haben persönlich zu erscheinen, werden zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen Vollmachten von allen nicht Anwesenden mit der jeweiligen Kopie des Ausweisdokumentes benötigt.
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Eintrag bei der Handwerkskammer
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln. Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln, Telefon 0221 / 2022-0.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Bitte beachten Sie, dass für erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Informationen dazu finden Sie unter den entsprechenden Links in der Service-Box unter "Ähnliche Dienstleistungen".
Elektronische Gewerbemeldung
Ab sofort können Sie Ihre Gewerbemeldung auch online erledigen, von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus. Dazu nutzen Sie bitte den Link auf das Fachverfahren eMeldung:
Vorsprache
Sie können zu unseren Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr persönlich kommen, um ein Gewerbe anzumelden. Oder Sie vereinbaren für Montag, Dienstag oder Donnerstag zwischen 14 und 16 Uhr einen Termin.
Sie können sich bei der Gewerbemeldung auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Wenn Sie die Gewerbemeldung auf dem Postweg durchführen möchten, übersenden Sie uns bitte ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular für die jeweilige Gewerbemeldung mit gut lesbaren Kopien aller benötigten Unterlagen. Die Formulare finden Sie unter "UNSER SERVICE" zum downloaden. Diese PDF-Formulare können Sie online ausfüllen, auf Ihrem PC speichern und ausdrucken.
Ab sofort können Sie Ihre Gewerbemeldung auch online erledigen, von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus. Nutzen Sie dazu den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".
Gebühren
20 Euro pro Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Über die Gebühren erhalten Sie eine Rechnung.
Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
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Ihre Meinung ist uns wichtig:
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-27751
- Telefax
- 0221 / 221-26131
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
- Öffnungszeiten
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Für nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr.
MITTWOCH GESCHLOSSEN!
Krankheitsbedingt kann es zurzeit zu einer Begrenzung der Wartemarkenausgabe in der Gewerbemeldestelle kommen. Eine genaue Voraussage ist nicht möglich. Bitte kommen Sie deshalb möglichst früh!
Terminvereinbarung für Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag sind nach vorheriger Vereinbarung weiterhin möglich.
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)
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