Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenSie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis? Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beantragen.
Benötigt werden
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Alter Personalausweis
Der bisherige Ausweis wird bei der Aushändigung des vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweises eingezogen.
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Bisheriger Kinderreisepass
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Ihr Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, falls Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben.
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Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
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Zwei aktuelle biometrietaugliche Passfotos
Die Fotos sollten nicht älter als drei Monate sein. Das zweite Foto benötigen wir für den gleichzeitig zu beantragenden endgültigen Personalausweis. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Unter "Passfoto - analog und digital" finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten, Passbilder digital übermitteln zu lassen.
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Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.
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Diebstahlsanzeige der Polizei
Falls der bisherige Personalausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Passfotos - analog und digital
Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.
Zur Herstellung von Passfotos stehen Ihnen in den Kundenzentren Fotoautomaten zur Verfügung. Sie sind geeignet, biometrietaugliche Passbilder ab dem 6. Lebensjahr herzustellen.
Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.
Digitales Passbild
Der Fotoautomat im Kundenzentrum erstellt je nach Wunsch digitale und analoge Passbilder. Digitale Bilder können per Datenleitung direkt zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter übermittelt und für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe genutzt werden.
Die digitale Übermittlung von Passfotos über ein ausgewähltes Fotostudio per De-Mail gilt nur für Personalausweise. Für Reisepässe und Kinderreisepässe ist das nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur elektronischen Bildübermittlung durch ein Fotostudio unter "Download und Infos".
Gültigkeit
- Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden.
- Ein vorläufiger Personalausweis ist nur drei Monate gültig.
- Ein endgültiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist ein endgültiger Personalausweis sechs Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt.
Gleichzeitig wird für Sie ein regulärer Personalausweis beantragt. Bis der endgültige Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen.
Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
- Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können alleine einen Ausweis beantragen, wenn sie ein Ausweisdokument mit Foto besitzen, auf dem sie eindeutig zu erkennen sind (beispielsweise Kinderreisepass, Kinderausweis, Reisepass). Wenn kein entsprechender Identitätsnachweis vorgelegt werden kann, ist bei der Antragstellung die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person, die sich ausweisen kann, erforderlich.
- Soll für Kinder oder Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, muss das Kind, die Jugendliche oder der Jugendliche Sie bei der Antragstellung begleiten. Beachten Sie außerdem die Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige unter 16 Jahren. Bei Bedarf können Sie dort auch eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils herunterladen.
Wenn statt Personalausweis ein Reisepass in Frage kommt, können Sie sich hier in wenigen Klicks die für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen zusammenstellen lassen:
Reiseinformationen
Bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis nicht in jedes Land reisen können.
Samstagsnotdienst
Sie stellen unmittelbar vor Reiseantritt (beispielsweise auf dem Flughafen Köln/Bonn) fest, dass Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und die Reise daran scheitern wird?
Für solche Ausnahmesituationen können Sie samstags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr in der Kfz-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Straße 4 in Köln-Poll, die Ausstellung eines Ersatzreisedokumentes (vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragen.
Diesen Notdienst können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Es darf Ihnen vor Reiseantritt nachweislich nicht mehr möglich sein, an einem der nächsten Werktage zu den normalen Öffnungszeiten in einem der Kölner Kundenzentren oder in der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes vorzusprechen, um sich dort ein vorläufiges Reisedokument zu besorgen. Als Nachweis können Sie beispielsweise das Ticket oder die Buchungsbestätigung vorlegen.
- Falls Sie nicht in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen wir zur Ausstellung eines vorläufigen Reisedokumentes die schriftliche Zustimmung Ihrer Heimatbehörde. Das setzt voraus, dass Ihre Heimatbehörde ebenfalls samstags geöffnet hat und erreichbar ist.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen. Das gilt auch für Kinder. Den Antrag können Sie in jedem Kundenzentrum in Köln stellen, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Gebühren
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Für die Neuausstellung des endgültigen Personalausweises:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro. Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Personalausweisgesetz
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